Informationen zum Umgang mit Altgeräten

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zu entfernen. Diese Regelung gilt nicht, wenn Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben werden und dort zur Wiederverwendung separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei Rücknahmestellen von Herstellern oder Vertreibern abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten, insbesondere Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer selbst dafür verantwortlich ist, die Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden muss.

Informationen zum Umgang mit Altbatterien

In unseren Sendungen können Batterien und Akkus enthalten sein. Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Gleichzeitig enthalten sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, die wiederverwertet werden können.

Sie können Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder kostenlos in Ihrer Nähe (z. B. im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) zurückgeben. Die Rückgabe in Verkaufsstellen ist auf übliche Mengen sowie auf Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat.

Bedeutung der Symbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unter diesem Symbol finden Sie möglicherweise folgende Abkürzungen:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber